
EU/EFTA, 90 Tage in der Schweiz: die Meldung und ihre 8 Tage
Wer aus der EU/EFTA bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr selbständig in der Schweiz arbeiten kommt, muss sich eidgenössisch melden — im Sexgewerbe ab dem ersten Tag, und mindestens acht Tage vor Arbeitsbeginn.



